Kindergeldrechtliche Regelungen

Durch das BMF wurde am 14.02.2017 der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen veröffentlicht. U.a. führt das BMF dazu aus, dass mit dem Gesetz insbesondere die Möglichkeit eingeführt werden soll, für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates anzupassen.
Weiterhin soll eine Begrenzung der Rückwirkung eines Kindergeldantrags auf sechs Monate, sowie eine rechtliche Grundlage für die Übermittlung von besonderen Meldedaten durch das BZSt an die Familienkassen eingeführt werden. Der Referentenentwurf kann auf der Homepage des BMF eingesehen werden.

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