Informationen zur Grundsteuer
Sehr geehrte Mitglieder,
leider dürfen wir bei der Grundsteuererklärung nicht beratend tätig werden. Im aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 21.6.2022 heißt es
„Lohnsteuerhilfevereine sind hingegen nicht befugt, Erklärungspflichtige bei der Erstellung der Feststellungserklärung im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zu unterstützen. Eine derartige Hilfeleistung ist in § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) (unsere Beratungsbefugnis) nicht genannt.“
Bei Privateigentümern müssen in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die elektronische Abgabe unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung steht seit dem 4. Juli 2022 zur Verfügung.
Hier können Sie die Erklärung abgeben OHNE sich aufwendig bei Elster registrieren zu müssen.
Der Vorstand.
Gemeinsam.
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