Kindergeldzahlung an Minderjährige

Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 28.06.2017 (Az. 2 K 217/16 rkr), entschieden, dass die Ablehnung der Abzweigung des Kindergeldes wegen Minderjährigkeit der Klägerin rechtswidrig ist, da die Volljährigkeit kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 EStG ist. Diese Vorschrift eröffnet der Familienkasse die Möglichkeit, das Kindergeld an eine andere Person als den Kindergeldberechtigten, insbesondere auch an das Kind selbst, auszuzahlen. Und zwar müsse diese Möglichkeit im Falle von voll- und minderjährigen Kindern bestehen, gem. Rechtsprechung und Kommentaren zum EStG. Vor allem gelte dies dann, wenn wie im Streitfall der Minderjährigen ein Vormund bestellt sei und dieser die Abzweigung verlange.

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