Häusliches Arbeitszimmer – BFH entscheidet zum Höchstbetrag

​In zwei Urteilen hat der BFH zur Anwendung des Höchstbetrages entschieden, dass dieser personenbezogen zur Anwendung kommt und damit die Rechtsauffassung geändert. Nutzen zwei Personen ein Zimmer als häusliches Arbeitszimmer, kann jeder die anteiligen Kosten bis zum persönlichen Höchstbetrag ansetzen. Bisher ging die Finanzverwaltung von einem objektbezogenen Höchstbetrag aus.

Diesen Beitrag teilen