Förderung der Elektromobilität höhere Kaufprämie für Elektrofahrzeuge

Die geänderte Förderrichtlinie zur „Innovationsprämie“ wurde am 7.7.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8.7.2020 in Kraft. Damit wird der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos verdoppelt. So erhalten reine E-Autos künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 €; Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 €. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aktuell hin.

Hierzu führt das BMWi u.a. weiter aus:

Ab dem 8.7.2020 wird im bestehenden System des sog. Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis 31.12.2021 verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt.

Von der „Innovationsprämie“ können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:

  • Neue Fahrzeuge, die nach dem 3.6.2020 und bis einschließlich zum 31.12.2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4.11.2019 und die Zweitzulassung nach dem 3.6.2020 und bis zum 31.12.2021 erfolgt.

Hinweise:

Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31.12.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Die Erhöhung des Umweltbonus soll im bestehenden System umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anträge auch in Zukunft elektronisch beim BAFA gestellt werden können. Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie ist nach Aussage des BAFA nicht notwendig. Die erhöhten Fördersätze wird das BAFA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen automatisch auszahlen. Weitere Infos hierzu sind auf der Homepage des BAFA veröffentlicht.

Die „Innovationsprämie“ geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3.6.2020 zurück. Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen. Die Europäische Kommission hat die „Innovationsprämie“ beihilferechtlich geprüft.

BMWi, Pressemitteilung v. 7.7.2020 sowie BAFA online; NWB

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