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 STEUER-CHECKLISTE

 
 
 
Diese Unterlagen benötigen wir für Ihre Steuererklärung 2011
 
Sie können die Liste hier herrunterladen. Sollten Sie nicht über geeignete Software verfügen, um die evtl. angehängten pdf-Dateien zu öffnen, können Sie unter http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.html den Adobe PDF-Reader kostenlos aus dem Internet laden.
 
EINKOMMEN
 
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Lohnersatzleistungen
 
  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
  • Elterngeld
  • Insolvenzgeld
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Mitteilung über die Identifikationsnummer

Rentenbezüge

Dividenden  (Steuerbescheinigung) Zinsabschlag

  • Bankbestätigung
  • Mietkautionskonto
  • Instandhaltungsrücklagen


Vermögensbildung (Anlage VL)

 
FAMILIÄRE SITUATION
 
Heirat im Veranlagungsjahr
  • Heiratsurkunde


Scheidungskosten im Veranlagungsjahr

  • Rechtsanwaltskosten
  • Gerichtskosten

Geburt eines Kindes im Veranlagungsjahr

  • Geburtsurkunde

Kind über 18 Jahre

  • Schul- / Studienbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag und Steuerbescheinigung des Kindes

AUFWENDUNGEN


Werbungskosten

  • Fahrtkosten
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Fachliteratur und Arbeitsmittel
  • Kontoführungsgebühren
  • Einsatzwechseltätigkeit / Verpflegungsmehraufwand ab 8 Std. Abwesenheit
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Weiterbildungskosten
  • Arbeitszimmer
  • Computer
  • Kfz-Unfallkosten bei Fahrten Wohnung/Arbeit oder Dienstreise
  • Reisekosten
  • Telefonkosten
  • Umzugskosten
  • Verpflegungsmehraufwendungen z. B. als Binnenschiffer, Kraftfahrer, Beifahrer, usw.
  • Erwerbs- /Einkunftsbezogene Steuerberatungskosten
  • Unfallversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
     

Außergewöhnliche Belastungen

  • Körperbehinderung
  • Unterhalt an Angehörige oder Lebenspartner
  • Unterhalt an bedürftige Personen
  • Scheidungskosten
  • Krankheitskosten
  • Beerdigungskosten
  • Pflege einer hilflosen Person
  • Hochwasserschäden
  • Haushaltshilfe

Sonderausgaben

  • private Krankenversicherung
  • private Pflegeversicherung
  • Lebensversicherungen
  • Unfall-, Privathaftpflicht-, Kfz-Haftpflichtversicherungen
  • Riester Rente (Bescheinigung nach § 92 EStG)
  • Rürup Renten
  • Spenden
  • Schulgeld für Kinder
  • Unterhalt an geschiedene Ehegatten
  • Verluste aus Vorjahren
  • Renten oder dauernde Lasten
  • Ausbildungskosten für die erstmalige Berufsausbildung oder für das Erststudium (nicht die Ausbildung der Kinder!)

 
SONSTIGES

 
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen
 
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Inland
 
  • Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sog. Mini-Jobs -
     
 
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme von
 
  • haushaltsnahen Dienstleistungen im Inland
  • Pflege- und Betreuungskosten im Inland
  • Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Hausstand
     
 Bei einem vermieteten Objekt können folgende Unterlagen noch zusätzlich zu steuerlichen Entlastungen führen
 
  • Aufstellung der Handwerkerrechnungen
  • Notar-, Gerichts- und Maklerkosten
  • Disagio und Schuldzinsen
  • Aufstellung Fahrten zum vermieteten Objekt
  • Aufstellung Fahrten zur Bank, Notar usw.
  • Rechnungen Fremdhilfe
 
 
Weitere Steuertipps für die Steuererklärung des Jahres 2010
 
Kinderbetreuungskosten / Tagesmütter
Soviel können Sie z. B. Ihren Eltern, Großeltern, einem Onkel oder Tante für die Betreuung Ihres Kindes zahlen, ohne dass diese Personen hierdurch steuerliche Nachteile haben, und zwar
 
Zeitaufwand
Pauschalbetrag pro Monat und Kind bei Betreuung
 
pro Tag
5 Tage pro Woche
3 Tage pro Woche
1 Tag pro Woche
8 Stunden
€ 300,00
€ 180,00
€ 60,00
6 Stunden
€ 225,00
€ 135,00
€ 45,00
4 Stunden
€ 150,00
€ 90,00
€ 30,00
3 Stunden
€ 122,50
€ 67,50
€ 22,50
2 Stunden
€ 75,00
€ 45,00
€ 15,00
 
Bitte beachten Sie, dass die Tagesmutter Ihnen eine Rechnung schreibt, und dass der Rechnungsbetrag bis zum 31.12. auf das Konto der Tagesmutter überwiesen wird.
 
Änderungen bei der Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen:

Bitte bringen Sie als privatversicherter einen Nachweis Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Beiträge zur sog. Basisversorgung mit zur Beratung. Dieses gilt nicht nur für den Steuerpflichtigen selbst, sondern auch für seine Familienangehörigen.
Für gesetzlich Versicherte gilt: Auch die von manchen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge sind abzugsfähig!
 
Schulgeld:
Ihr Kind absolviert eine schulische Ausbildung und die Schule erhebt ein Schulgeld? Bitte bringen Sie den Vertrag mit der Schule und die Zahlungsnachweise mit.
 
Arbeitszimmer:
Bei Steuerpflichtigen ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers, z.B. Außendienstmitarbeitern, Lehrern, ist das Arbeitszimmer wieder berücksichtigungsfähig. Bitte bringen Sie aktuelle Nachweise aus dem Jahr 2010 mit.
 
Rentner:
Witwen-/Witwerrentner: Bitte bringen Sie immer eine Bescheinigung der Rentenversicherung mit, welche auch den sog. Anpassungsbetrag enthält. Diese erhalten Sie von der Deutsche Rentenversicherung Bund im Internet unter: 
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigation/Beratung/mitteilung_zur_vorlage_beim_finanzamt_node.html oder unter Telefon: 0800 10 00 480 70.
Haben Sie im Jahre 2010 Rentennachzahlungen erhalten? Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise, ggfs. Auch über die Verrechnung mit Lohnersatzleistungen, z.B. Krankengeld, mit.
 
Neue Möglichkeiten bei der Riester-Rente
Auch für Immobilien gibt es künftig eine staatliche Förderung, und zwar rückwirkend ab dem 1.01.2008. Auch Berufseinsteigern wird ein einmaliger Bonus von € 200 gewährt, wenn sie vor dem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließen. Außerdem können jetzt auch Rentner wegen vollständiger Erwerbsminderung oder wegen vollständiger Dienstunfähigkeit von der Riester-Rente profitieren. Daher verschenken Sie kein Geld! Der Zulagenantrag für das Jahr 2009 kann noch bis zum 31.12.2011 gestellt werden!
 
Wohnungsbauprämie: schärfere Regelungen ab 2009
Ab dem 1.01.2009 gelten verschärfte Regelungen bei der Wohnungsbauprämie. Wichtigster Punkt: Bei den neuen Verträgen hängt die Gewährung der Wohnungsbauprämie künftig davon ab, dass das Bausparguthaben für Wohnzwecke verwendet wird. Das gilt nicht nur - wie bisher - innerhalb der Bindungsfrist von sieben Jahren, sondern darüber hinaus zeitlich unbefristet. Beachten Sie bitte auch, dass Sparzinsen, Bonuszahlungen und Treuprämien aus Bausparguthaben ab dem 1.01.2009 der Abgeltungssteuer unterliegen. Lassen Sie sich über die weiteren Vor- bzw. Nachteile beraten, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, eine alten Vertrag kündigen oder aufstocken wollen.