Diese Unterlagen benötigen wir für Ihre Steuererklärung 2011
EINKOMMEN
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Lohnersatzleistungen
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
- Elterngeld
- Insolvenzgeld
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Mitteilung über die Identifikationsnummer
Rentenbezüge
Dividenden (Steuerbescheinigung) Zinsabschlag
Bankbestätigung
Mietkautionskonto
Instandhaltungsrücklagen
Vermögensbildung (Anlage VL)
FAMILIÄRE SITUATION
Heirat im Veranlagungsjahr
Scheidungskosten im Veranlagungsjahr
Rechtsanwaltskosten
Gerichtskosten
Geburt eines Kindes im Veranlagungsjahr
Kind über 18 Jahre
AUFWENDUNGEN
Werbungskosten
- Fahrtkosten
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Fachliteratur und Arbeitsmittel
- Kontoführungsgebühren
- Einsatzwechseltätigkeit / Verpflegungsmehraufwand ab 8 Std. Abwesenheit
- Doppelte Haushaltsführung
- Weiterbildungskosten
- Arbeitszimmer
- Computer
- Kfz-Unfallkosten bei Fahrten Wohnung/Arbeit oder Dienstreise
- Reisekosten
- Telefonkosten
- Umzugskosten
- Verpflegungsmehraufwendungen z. B. als Binnenschiffer, Kraftfahrer, Beifahrer, usw.
- Erwerbs- /Einkunftsbezogene Steuerberatungskosten
- Unfallversicherung
- Rechtschutzversicherung
- Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Außergewöhnliche Belastungen
- Körperbehinderung
- Unterhalt an Angehörige oder Lebenspartner
- Unterhalt an bedürftige Personen
- Scheidungskosten
- Krankheitskosten
- Beerdigungskosten
- Pflege einer hilflosen Person
- Hochwasserschäden
- Haushaltshilfe
Sonderausgaben
- private Krankenversicherung
- private Pflegeversicherung
- Lebensversicherungen
- Unfall-, Privathaftpflicht-, Kfz-Haftpflichtversicherungen
- Riester Rente (Bescheinigung nach § 92 EStG)
- Rürup Renten
- Spenden
- Schulgeld für Kinder
- Unterhalt an geschiedene Ehegatten
- Verluste aus Vorjahren
- Renten oder dauernde Lasten
- Ausbildungskosten für die erstmalige Berufsausbildung oder für das Erststudium (nicht die Ausbildung der Kinder!)
SONSTIGES
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Inland
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme von
haushaltsnahen Dienstleistungen im Inland
Pflege- und Betreuungskosten im Inland
Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Hausstand
Bei einem vermieteten Objekt können folgende Unterlagen noch zusätzlich zu steuerlichen Entlastungen führen
Aufstellung der Handwerkerrechnungen
Notar-, Gerichts- und Maklerkosten
Disagio und Schuldzinsen
Aufstellung Fahrten zum vermieteten Objekt
Aufstellung Fahrten zur Bank, Notar usw.
Rechnungen Fremdhilfe
Weitere Steuertipps für die Steuererklärung des Jahres 2010
Kinderbetreuungskosten / Tagesmütter
Soviel können Sie z. B. Ihren Eltern, Großeltern, einem Onkel oder Tante für die Betreuung Ihres Kindes zahlen, ohne dass diese Personen hierdurch steuerliche Nachteile haben, und zwar
|
Zeitaufwand
|
Pauschalbetrag
pro Monat und Kind bei Betreuung
|
|
pro Tag
|
5 Tage pro Woche
|
3 Tage pro Woche
|
1 Tag pro Woche
|
|
8 Stunden
|
€ 300,00
|
€ 180,00
|
€ 60,00
|
|
6 Stunden
|
€ 225,00
|
€ 135,00
|
€ 45,00
|
|
4 Stunden
|
€ 150,00
|
€ 90,00
|
€ 30,00
|
|
3 Stunden
|
€ 122,50
|
€ 67,50
|
€ 22,50
|
|
2 Stunden
|
€ 75,00
|
€ 45,00
|
€ 15,00
|
Bitte beachten Sie, dass die Tagesmutter Ihnen eine Rechnung schreibt, und dass der Rechnungsbetrag bis zum 31.12. auf das Konto der Tagesmutter überwiesen wird.
Änderungen bei der Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen:
Bitte bringen Sie als privatversicherter einen Nachweis Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Beiträge zur sog. Basisversorgung mit zur Beratung. Dieses gilt nicht nur für den Steuerpflichtigen selbst, sondern auch für seine Familienangehörigen.
Für gesetzlich Versicherte gilt: Auch die von manchen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge sind abzugsfähig!
Schulgeld:
Ihr Kind absolviert eine schulische Ausbildung und die Schule erhebt ein Schulgeld? Bitte bringen Sie den Vertrag mit der Schule und die Zahlungsnachweise mit.
Arbeitszimmer:
Bei Steuerpflichtigen ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers, z.B. Außendienstmitarbeitern, Lehrern, ist das Arbeitszimmer wieder berücksichtigungsfähig. Bitte bringen Sie aktuelle Nachweise aus dem Jahr 2010 mit.
Rentner:
Witwen-/Witwerrentner: Bitte bringen Sie immer eine Bescheinigung der Rentenversicherung mit, welche auch den sog. Anpassungsbetrag enthält. Diese erhalten Sie von der Deutsche Rentenversicherung Bund im Internet unter:
Neue Möglichkeiten bei der Riester-Rente
Auch für Immobilien gibt es künftig eine staatliche Förderung, und zwar rückwirkend ab dem 1.01.2008. Auch Berufseinsteigern wird ein einmaliger Bonus von € 200 gewährt, wenn sie vor dem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließen. Außerdem können jetzt auch Rentner wegen vollständiger Erwerbsminderung oder wegen vollständiger Dienstunfähigkeit von der Riester-Rente profitieren. Daher verschenken Sie kein Geld! Der Zulagenantrag für das Jahr 2009 kann noch bis zum 31.12.2011 gestellt werden!
Wohnungsbauprämie: schärfere Regelungen ab 2009
Ab dem 1.01.2009 gelten verschärfte Regelungen bei der Wohnungsbauprämie. Wichtigster Punkt: Bei den neuen Verträgen hängt die Gewährung der Wohnungsbauprämie künftig davon ab, dass das Bausparguthaben für Wohnzwecke verwendet wird. Das gilt nicht nur - wie bisher - innerhalb der Bindungsfrist von sieben Jahren, sondern darüber hinaus zeitlich unbefristet. Beachten Sie bitte auch, dass Sparzinsen, Bonuszahlungen und Treuprämien aus Bausparguthaben ab dem 1.01.2009 der Abgeltungssteuer unterliegen. Lassen Sie sich über die weiteren Vor- bzw. Nachteile beraten, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, eine alten Vertrag kündigen oder aufstocken wollen.