17.05.2012
Sozialversicherungsabgaben für Zeitarbeitsfirma
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma Sozialabgaben in Millionenhöhe für Leiharbeitnehmer nachzahlen muss. Die Leiharbeitnehmer waren auf Grundlage ausgehandelter Tarifverträge bezahlt worden. Diese Verträge sahen die Möglichkeit vor, den Leiharbeitnehmern einen geringeren Lohn auszuzahlen als den Stammarbeitnehmer der entleihenden Unternehmen. Die Zeitarbeitsfirma führte deshalb geringere Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Anspruch der Leiharbeitnehmer auf gleiche Bezahlung ergibt sich aus dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz und kann nicht auf Bezugnahme abgeschlossener Tarifverträge ausgehebelt werden.
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012
Das BMF hat den Entwurf der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 am 10.05.2012 veröffentlich. Der Entwurf ist auf der aktuellen Webseite des BMF für eine Übergangszeit abrufbar. In den Änderungsrichtlinien werden vor allen Dingen die neuen Regelungen zum Steuervereinfachungsgesetz aufgenommen sowie die zwischenzeitliche Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer verwaltungstechnisch aufgearbeitet.
Bundesrat lehnt Gesetz ab
Der Bundesrat hat die Zustimmung zum Gesetz zur Abbau der kalten Progression erwartungsgemäß verweigert. Die Rot-Grün geführten Bundesländer forderten angesichts der Haushaltslage in Bund und Länder eine Gegenfinanzierung zu den geplanten Steuererleichterungen. Die Bundesregierung hat ihrerseits die Anrufung des Vermittlungsausschusses angekündigt. Mit dem Gesetz zur Abbau der kalten Progression sollte die zum Teil progressive ansteigende Steuerbelastung geglättet werden und so eine Erleichterung für betreffende Steuerbürger bringen.
08.05.2012
Rentenbezugsmitteilungsverfahren
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit, wie in Fällen verfahren werden soll, in denen der Mitteilungspflichtige bisher keine Rentenbezugsmitteilung übermitteln konnte. Sofern die Steueridentifikationsnummer und/oder das Geburtsdatum des Leistungsempfängers nicht bekannt sind, ist eine Übermittlung im Einzelfall nicht möglich. In einigen Fallgestaltungen ist dem Mitteilungspflichtigen das in der Identifikationsnummer-Datenbank gespeicherte Geburtsdatum des Leistungsempfängers nicht bekannt. Auch die Abgabe der Identifikationsnummer bereitet in einzelnen Fällen mangels möglicher Erfassung beim Leistungsempfänger Probleme.
HINWEIS:
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung haben grundsätzlich bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres den Rentenbezu g der zentralen Stelle durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
OMS - Nachfolger von ELENA
Ende September 2011 wurde die Einstellung des elektronischen Entgeltnachweises - ELENA beschlossen. Nun wurde das Projekt „OMS - Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ offiziell gestartet. Damit verbunden ist eine zweijährige umfassende Untersuchung der in Deutschland derzeit bestehenden elektronischen Arbeitgebermeldeverfahren in der sozialen Sicherung. Die Zielsetzung ist die Erarbeitung möglicher Optimierungspotentiale.