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 NEUIGKEITEN

 

 
21.02.2012
Eingetragene Lebenspartner     
Nach dem Beschluss des FG Münster wird im Wege einer Aussetzung der Vollziehung die Wahl der Lohnsteuerklassen III und V durch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zugelassen. Es bestehe zumindest die Möglichkeit, dass die Ungleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Steuerpflichtigen gegen das Grundgesetz verstößt.
Der besondere Schutz von Ehe und Familie rechtfertigt nach Aussage des Gerichts keine Differenzen zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Hinblick auf steuerliche Vorschriften. Der Senat hat die Beschwerde zum BFH zugelassen.
 
Sozialversicherung ab 2012  
Zum 01.01.2012 unterliegen Teilnehmer aller dualen Studiengänge der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht während der gesamten Dauer des Studiengangs und damit sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienabschnitte. Es besteht weder eine Übergangsregelung noch eine Befreiungsmöglichkeit. Endet die ausbildungsintegrierte Berufsausbildung vor dem Ende des ausbildungsintegrierten Studiums, ändert sich nichts an der eingetretenen Sozialversicherungspflicht. Diese besteht bis zum Ende des Studiums fort, sofern die Ausbildungsvergütung weitergezahlt wird. 
 
08.02.2012
Scheinselbständigkeit wird geprüft 
Nach einer Pressemitteilung vom 06.02.2012 des Deutschen Bundestages spielt das Phänomen der Scheinselbständigkeit im Rahmen der Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weiterhin eine nennenswerte Rolle. Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt unterliegt als Deliktform dem Strafgesetzbuch. Nach Einschätzung der Dienststellen ist Scheinselbständigkeit vornehmlich in den Brachen Baugewerbe, Spedition, Transport und Logistik sowie Garten- und Landschaftsbau anzutreffen. Sofern Beteiligte Zweifel haben, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, sollte zur Klärung ein Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. Dabei wird der sozialversicherungsrechtliche Status verbindlich festgestellt. Außerdem muss die Einzugsstelle in Form der zuständigen Krankenkasse zwingend eine Statusfeststellung herbeiführen, wenn sich aus der Anmeldung eine Beschäftigung ergibt, dass dieser Angehöriger des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist.
 
Zuteilung der Identifikationsnummer     
Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind nach Aussage des BFH vom 18.01.2012 verfassungsgemäß. Da die Identifikationsnummern den steuerpflichtigen natürlichen Personen anders als die bisherigen Steuernummern auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Die Identifikationsnummern bilden außerdem eine wesentliche Voraussetzung für den Ersatz der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale. Die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte wird aufgrund der Identifikationsnummer gewährleistet. Außerdem kann Missbräuchen bei Beantragung von Kindergeld sowie bei Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden.
 
Kurzarbeitergeld ab 2012  
Für Kurzarbeitergeld, das im Jahr 2012 beginnt, gelten eingeschränkte Regelungen. Die Bewilligung von Kurzarbeitergeld gilt nur dann, wenn mindestens 1/3 der Belegschaft von einem Arbeits- und Entgeltausfall von mindestens 10 % betroffen ist (bis Ende 2011 war ein einzelner Mitarbeiter ausreichend). Das Kurzarbeitergeld wird nur noch bis zu sechs Monate gezahlt (bei Beginn 2011 waren dies noch zwölf Monate). Die Arbeitsagentur beteiligt sich nicht mehr an den auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialabgaben. Nach wie vor wirken sich aber Betriebssicherungsvereinbarungen nicht mindernd auf die Höhe des anschließenden Kurzarbeitergeldes aus.