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 NEUIGKEITEN ARCHIV 2012

 

 

05.5.2012
Sozialrecht: Elterngeld
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Steuerfreie Zuschläge gehören nicht zu diesen Einkünften, so das Urteil des Sozialgerichts. Durch die Klage sollte ein höheres Elterngeld mit der Begründung erreicht werden, dass die angefallenen Zuschläge die Bemessungsgrundlage erhöhen und deshalb leistungserhöhend zu berücksichtigen sind. Damit blieb die Klage eines Vaters von Drillingen auf höheres Elterngeld ohne Erfolg.
 
Ehegattensplitting und Abgeltungsteuer
Nach einer Pressemitteilung vom 25.04.2012 des DIW Berlin sollen die Vorteile durch das Ehegattensplitting beschränkt werden, da die effektive durchschnittliche Steuerbelastung in Deutschland vor allem infolge des Ehegattensplittings deutlich geringer ausfällt als im europäischen Vergleich. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen könnten verwendet werden, um den steilen Anstieg der Grenzsteuersätze im unteren und mittleren Einkommensbereich zu senken. Außerdem begünstigt die Abgeltungsteuer die Finanzierung von Unternehmen durch Fremdkapital und reduziert die Anreize, Eigenkapital einzusetzen. Vor allem Personengesellschaften haben ihre Fremdfinanzierung ausgeweitet, um von der Abgeltungsteuer zu profitieren. Der Anteil des Fremdkapitals am Eigenkapital ha t sich so innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 1,4 % erhöht. Die durch die Abgeltungsteuer ausgelöste unterschiedliche Besteuerung wirkt sich messbar auf die Finanzierungsentscheidungen der Unternehmen aus.

Kredithürde sinkt noch immer
Nach den Ergebnissen des ifo Konjunkturtests im April 2012 ist die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft Deutschlands erneut gesunken und fällt auf einen neuen Tiefstand. Die günstigen Finanzierungsbedingungen fördern die positive wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Gerade im verarbeitenden Gewerbe ist die Kredithürde erneut über alle Unternehmensgrößenklassen hinweg gesunken. Im Bauhauptgewerbe ist die Kredithürde um 1,6 %-Punkte gesunken. Im Handel hat sich die Kredithürde minimal nach unten bewegt. Allgemein wird die Kreditvergabepraxis der Banken als weniger restriktiv betrachtet.
HINWEIS:
Weitere Informationen sind auf der Homepage des ifo Instituts zu finden.
 
25.02.2012
Übernahme von Studiengebühren
Nach einem BMF-Schreiben vom 13.04.2012 sind bei der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber unterschiedliche Fälle denkbar. Ist der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses Schuldner der Studiengebühren, wird kein steuerrechtlicher Vorteil angenommen. Es liegt auch bei Studiengebühren, die der Arbeitgeber bei einer im dualen System durchgeführten Ausbildung unmittelbar trägt, kein Arbeitslohn vor. Wenn allerdings der Arbeitnehmer der Schuldner der Studiengebühren ist, kann ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers unterstellt werden, wenn sich der Arbeitgeber arbeitsvertraglich zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet und eine Rückforderung bei vorzeitigem Verlassen des Unternehmens fordern kann.

Musterverfahren zum Erststudium
Von den Finanzämtern wird mit Hinweis auf die neue gesetzliche Änderung verweigert, die Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten zu berücksichtigen. Gegen die neue Rechtslage wendet sich das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterverfahren. Entgegen der Finanzverwaltung wird die Auffassung vertreten, dass Berufsausbildungskosten zwingend zu den unbegrenzt abzugsfähigen vorweggenommenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben gehören. Der Bundesfinanzhof hatte diese Ansicht im Sommer 2011 bestätigt. Noch im Herbst 2011 wurde durch den Gesetzgeber entschieden, diese Rechtsprechung nicht anzuwenden, wobei das Gesetz rückwirkend geändert wurde.
HINWEIS:
Bei Ablehnung durch das Finanzamt sollte auf das Musterverfahren verwiesen werden mit Hinweis au f das BFH Urteil VI R 15/11.

Gesetzesentwurf gegen Abmahnmissbrauch
Durch einen Gesetzesentwurf durch das Bundesministerium der Justiz soll Abmahnmissbrauch eingedämmt werden. Damit soll Abmahnern, die massenweise nach ein und demselben Schema und mit purer Gewinnabsicht vorgehen, das Handwerk gelegt werden. Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie ebay oder amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis. Besonders auffallend sind die Änderungen bezüglich der Gerichtskosten. Bei Urheberrechtsdelikten z. B. sollen diese erheblich günstiger werden. Bei aktuellen Abmahnungen in diesem Bereich beziffert der Entwurf die Höhe auf 500 EUR, wenn aktuell von mehreren 1.000 EUR Streitwert die Rede ist.
HINWEIS:
Laut Wettbewerbszentrale kursieren derzeit fingierte Abmahnungen, die unter ihrem Namen verschickt werden. Die Fälschungen können leicht erkannt werden, u. a. an dem im Vordruck für die Unterlassungserklärung angebrac hten Aktenzeichen.
 
18.04.2012
Geeignete Arbeitsmittel für Beschäftigte
Nach einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin braucht gute Arbeit auch die richtigen Arbeitsmittel. Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten darf durch mangelhafte Auswahl von Arbeitsmitteln nicht gefährdet werden. Mit dem Bericht über Auswahl von Arbeitsmitteln gibt die BAuA betrieblichen Einkäufern und Beschaffern eine Handlungshilfe für die richtige Entscheidung an die Hand. Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist in erster Linie der Arbeitgeber in der Pflicht, den Arbeitsplatz sicher zu gestalten. Der Bericht des BAuA soll helfen, bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln alle relevanten Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Der Bericht ist auf der Homepage der BAuA abrufbar.
 
Auslandsgruppenreisen
Mit Urteil vom 19.01.2012 hat der BFH entschieden, dass zur Klärung der beruflichen Veranlassung bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise bestimmte Abgrenzungsmerkmale anzuwenden sind. Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige, wie im Urteilsfall, mit der Teilnahme an der Reise eine allgemeine Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung erfüllt oder die Reise von einem Fachverband angeboten wird. Im Urteilsfall wurden die Aufwendungen für Reisen nach China und Paris einer Lehrerin nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt. Obwohl diese Reise von einem Fachverband angeboten und organisiert als Studienreise durchgeführt wurde, war die Ausgestaltung der Reise nicht hinreichend konkret in Bezug auf die berufliche Tätigkeit de r Klägerin. Eine als Werbungskosten abziehbare Fortbildung muss auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten sein. Unerheblich ist dabei, ob insoweit eine Dienstreisegenehmigung erteilt wurde.
 
Arbeitsvertrag in deutscher Sprache
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat am 02.02.2012 entschieden, dass ein Arbeitsvertrag in deutscher Sprache wirksam ist. Dies gilt auch dann, wenn der unterzeichnende Arbeitnehmer des Deutschen nicht mächtig ist. Es besteht nach Aussage des Gerichts keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Vertrag in die Muttersprache des Arbeitnehmers übersetzen zu lassen. Im Urteilsfall war ein portugiesischer Lkw-Fahrer für eine deutsche Spedition tätig. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden diverse Zahlungsansprüche geltend gemacht, die der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Regelung im Arbeitsvertrag zurückgewiesen hatte. Angesichts eines hohen und zunehmenden Anteils von ausländischen Beschäftigten ist eine Rechtsklarheit der notwendigen Arbeitsvertragssprache wünschenswert. Diesbezüglich bleibt eine Entscheidung des BAG abzuwarten.
 
10.04.2012
Kinderbetreuungskosten
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 14.03.2012 ausführlich zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab dem Veranlagungsjahr 2012 Stellung genommen. Die Unterscheidung nach erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten ist entfallen. Ab dem Veranlagungsjahr 2012 sind Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind und Jahr abziehbar. Für die Berücksichtigung bei außersteuerlichen Rechtsnormen wird aber, wie bisher, eine Berücksichtigung vorgenommen. Unverändert bleiben die Anforderungen an den Nachweis der Kinderbetreuungskosten. So können weiterhin nur unbare Zahlungen mit entsprechenden Belegen = Rechnungen mit maximal 2/3 der Anforderungen berücksichtigt werden.
 
EU-Kommission zu Grenzpendlern
Nach einer Mitteilung vom 02.04.2012 beabsichtigt die EU Kommission die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Benachteiligung von Grenzgängern zu überprüfen. Es soll die Situation der angestellten und abhängigen Beschäftigten, aber auch die der Selbständigen und Rentenempfänger festgestellt werden. Soweit diskriminierende Bestimmungen gefunden werden, leitet die betreffende Kommission ein Vertragsverletztungsverfahren des einzelnen Mitgliedsstaates ein. Schätzungen zufolge gehen mehr als 1,2 Mio. Menschen in der EU einer grenzüberschreitenden Beschäftigung nach. Nach wie vor halten jedoch steuerliche Hindernisse Steuerbürger davon ab, in einem anderen Mitgliedsstaat Arbeit zu suchen.
04.04.2012
Fahrten zu Fortbildungen
Bisher wurden Bildungseinrichtungen wie z. B. Universitäten oder Fachhochschulen als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen, wenn diese über einen längeren Zeitraum zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht wurden. Danach konnten Fahrtkosten nur mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden. Nach dem Urteil des BFH vom 09.02.2012 wird die Bildungseinrichtung nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte qualifiziert. Damit könnten diese Fahrten nach den Grundsätzen einer beruflichen Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden. Bei Fahrten mit dem eigenen Pkw können nun 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Soweit öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden, können jedoch auch nur die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen in Ansatz ge bracht werden. Fahrkarten und sonstige Belege müssen deshalb aufbewahrt und dem Finanzamt nachgewiesen werden.
 
Kürzung von Zeitguthaben
Das auf dem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nicht ohne weiteres mit Minusstunden verrechnen. Nach einer Entscheidung des BAG vom 21.03.2012 muss ein solches Vorgehen aus der zugrundeliegenden Vereinbarung für das Arbeitszeitkonto erlaubt sein (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag). Im Urteilsfall wurden außerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeit geleistete Überstunden und deren Ausgleich durch Freizeit auf einem Arbeitszeitkonto festgehalten. Nach Inkrafttreten eines neuen Tarifvertrages wurden die gekürzten Erholungszeiten der Arbeitnehmer aus dem bestehenden Zeitguthaben des Arbeitszeitkontos verrechnet. Weder Tarifvertrag noch Betriebsvereinbarung hatten es jedoch erlaubt, das Arbeitszeitkonto mit Minusstunden zu belasten, die sich aus der Nichtausschöpfung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit in den Dienstplänen ergeben.
 
Elektronische Datenübertragung
Für jeden Veranlagungszeitraum haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zum 28.02.2012 die von den Finanzämtern benötigten Steuerdaten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung sind jedoch derzeit Probleme festzustellen. So haben nicht alle Finanzämter die Daten der Bürger zu den Riester-Zahlungen erhalten. Von den Finanzämtern wird deshalb verweigert, die Riesterförderung im Einkommensteuerbescheid zu erfassen, obwohl die dafür notwendigen Unterlagen in Papierform vorgelegt werden. Trotz Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung wird in einigen Fällen die Einkommensteuerveranlagung versagt, da diese Daten nicht elektronisch übermittelt worden wären. Sozialleistungen wie z. B. Krankengeld werden zwar dem Finanzamt übermittelt, aber dem Steuerbürger nicht zur Kenntnis gegeben. Sofern die Finanzverwaltung nicht sämtliche Angaben berücksichtigt oder abweicht, muss unbedingt Einspruch gegen den ergangenen Steuerbescheid eingelegt werden.
HINWEIS:
Nicht alle Abweichungen von der Steuererklärung werden von der Finanzverwaltung im Steuerbescheid auch erläutert.
 
28.03.2012
Freistellungen Mitarbeiter
Seit dem 01.01.2012 sind Arbeitnehmer auch bei Freistellungen bis zu drei Monaten sozialversichert. Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt besteht auch während einer Freistellungsphase weiter. Dies kann der Fall sein, wenn eine Wertguthabenvereinbarung besteht. Seit dem 01.01.2012 gilt diese Regelung auch bei einer Freistellung von bis zu drei Monaten. Soweit die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung bestehen bleibt, ist damit auch keine Meldung zu erstatten. Eine sogenannte Unterbrechungsmeldung ist nur abzugeben, wenn eine Beschäftigung bei Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt für mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen wird, der Mitarbeiter aber in dieser Zeit eine Entgeltersatzleistung bezieht oder sich in Elternzeit befindet.
 
Vermietung und Verpachtung
Sofern eine Vermietungstätigkeit auf Dauer angelegt ist, kann dies zur Bestätigung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig beitragen. Allerdings liegt nach der BFH-Rechtsprechung ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz vor, wenn der Steuerpflichtige das Vermietungsobjekt innerhalb von in der Regel fünf Jahren seit der Anschaffung wieder veräußert oder selbst nutzt. Im vorliegenden Urteilsfall des FG Köln vom 21.09.2011 wurde ein bestehender Mietvertrag übernommen, der eine Selbstnutzungsklausel zugunsten der neuen Eigentümer vorgesehen hatte. Die Kläger sind sogar noch vor Ablauf der mietvertraglich vereinbarten Frist in das Objekt eingezogen.
HINWEIS:
Es wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH wegen der abgelehnten Einkünfteerzielungsabsicht für zwischenzeitliche Mietverluste eingelegt.
 
Neues Rentenreformpaket
Kern der Rentenreform ist die Zuschussrente, die Lebensleistung in der Rente gerecht belohnt. Weitere Bestandteile sind Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und die Kombirente. Außerdem sind Anpassungen beim Reha-Budget und bei der freiwilligen Beitragsleistung geplant. Die Riesterrente soll deutlich verbraucherfreundlicher werden. Bei der vorgesehenen Beschlussfassung im Kabinett im Mai sollen auch Eckpunkte zur obligatorischen Altersvorsorge Selbständiger eingebracht werden. Die Änderungen sollen im Jahr 2013 in Kraft treten.
 
20.03.2012
Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
Nach einem Urteil des BFH vom 27.10.2011 verstößt die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf nicht gegen das Grundgesetz. Die Übertragung ist auf Antrag des Elternteils möglich, bei dem das Kind gemeldet ist. Das Kind ist im Haushalt des Elternteils, bei dem es gemeldet ist, aufgenommen und von diesem Elternteil umfassend betreut. Damit hat der BFH keine Zweifel an der Übertragungsmöglichkeit, die sich rein durch das Melderecht begründet.
 
Wichtige Termine zum 31.03.
Der 31.03. bedeutet für die Tätigkeit im Lohnbüro, dass zusätzliche Meldungen erstattet und Arbeiten erledigt werden müssen. Durch den Umstand, dass der 31.03.2012 ein Samstag ist, verschieben sich einige Termine auf den 02.04.2012. Folgendes ist zu beachten:
- Meldung der Schwerbehinderten im Unternehmen und ggf. Zahlen der Abgabe
- Meldung der Künstlersozialabgabe
- Märzklausel, das heißt, Einmalzahlungen müssen gegebenenfalls zum letzten
Entgeltabrechnungszeitraum 2011 gezählt werden (Termin ist 31.03.2012!)
- Übertragung von Resturlaubsansprüchen (Termin 31.03.2012!)
 
15.03.2012
Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten
Hinsichtlich der anhängigen Frage, ob der Abzug der zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen verfassungsgemäß ist, soll nun ein Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheiden aufgenommen werden. Steuerbescheide sind deshalb diesbezüglich genau zu überprüfen. In den Fällen, in denen das Finanzamt bereits eine Einspruchsentscheidung erlassen hat oder noch erlässt, die den Abzug der zumutbaren Belastung bestätigt, sollte noch vor Ablauf der Klagefrist die isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung im Rahmen einer schlichten Änderung beantragt werden. Bei den laufenden Steuerbescheiden muss Einspruch eingelegt werden, sofern der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich des Abzugs der zumutbaren Bela stung bei Krankheitskosten fehlt.
HINWEIS:
Derzeit wird je nach Höhe des Einkommens und der Anzahl vorhandener Kinder im Steuerbescheid berechnet, in welcher Höhe Krankheitskosten zumutbar sind. Nur der übersteigende Betrag schlägt sich bei der Berechnung der Steuererstattung tatsächlich nieder.
 
Smartphones und Software steuerfrei überlassen
Im Entwurf eines Gemeindefinanzreformgesetzes soll u. a. die private Nutzung von Computersoftware des Arbeitgebers steuerfrei gestellt werden. Dies soll auch gelten, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets zur privaten Nutzung überlässt. Der Finanzausschuss beschloss die Gesetzesänderung am 29.02.2012. Das Gesetzgebungsverfahren dazu muss jedoch erst abgeschlossen werden.
 
06.03.2012
Beitragsberechnung für Mehrfachbeschäftigte  
Sofern das Einzelentgelt aus einer Beschäftigung allein die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, ist ab 2012 im Wege einer Verhältnisrechnung gegebenenfalls zu kürzen. Die beitragspflichtigen Einnahmen aus dem jeweiligen Versicherungsverhältnis sind vor der Verhältnisrechnung auf die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze zu reduzieren. Im Rahmen einer neuen GKV-Monatsmeldung sind Arbeitgeber verpflichtet, der Einzugsstelle die Information „Mehrfachbeschäftigter“ zu übermitteln. Sofern Mehrfachbeschäftigte zusätzlich zum Monatsgehalt eine Einmalzahlung erhalten, müssen bei der sogenannten Vergleichsberechnung für die Einmalzahlung die bisherigen Arbeitsentgelte aller Arbeitgeber berücksichtigt werden.
 
Erstattungszinsen des Finanzamts
Durch einen Beschluss des BFH vom 22.12.2011 wird festgestellt, dass die Besteuerung der im Jahr 2008 zugeflossenen Erstattungszinsen zur Einkommensteuer ernstlich zweifelhaft ist. Die Zweifel bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift. Der BFH hat über diese Fragen noch nicht entschieden. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch Aussetzung der Vollziehung bei der rückwirkenden Besteuerung von Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen.
 
Rentenkürzung bei PV-Anlage
Die Finanzverwaltung hat zu den Fällen Stellung genommen, in denen eine Kürzung der Rente oder anderer Sozialleistungen droht, weil Einkünfte aus dem Betrieb einer Auf-Dach Photovoltaikanlage bezogen werden. In derartigen Fällen wird beantragt, die Unternehmereigenschaft rückwirkend auf den Ehepartner oder andere Familienangehörige zu übertragen, um so die drohenden Kürzungen zu vermeiden. Sofern der bisherige Unternehmer das Eigentum auf den neuen Unternehmern überträgt, liegt umsatzsteuerlich eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung vor (entgeltlich oder unentgeltlich). Wird die Anlage an den neuen Betreiber verpachtet, wird durch den bisherigen Eigentümer eine steuerpflichtige Vermietung einer Betriebsvorrichtung ausgeübt.
Überlässt der bisherige Unternehmer die Anlage dem neuen Unternehmer auf Dauer unentgeltlich zur Nutzung, wird die Photovoltaikanlage in den Privatbereich überführt und die unternehmerische Tätigkeit somit beendet. Dieser Vorgang ist als unentgeltliche steuerliche Wertabgabe zu erfassen.
HINWEIS:
Eine rückwirkende Übertragung der Unternehmereigenschaft ist steuerlich keinesfalls möglich.
 
28.02.2012
Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Mit dem Urteil des BFH vom 16.11.2011 wird klargestellt, dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht in voller Höhe und auch nicht im Wege eines negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind. Außerdem bestimmt das Gericht, dass die Regelung über die Abziehbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung weder verfassungswidrig ist noch liegt darin ein Verstoß gegen die grundgesetzlichen Regelungen vor.
 
Umzugskosten ab 2012
Für Umzüge ab 01.01.2012 gelten neue Pauschalen für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen. Für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind gilt bei Beendigung des Umzugs ab 01.01.2012 nun ein Betrag in Höhe von 1.657,00 EUR. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs ab 01.01.2012 1.314,00 EUR; für Ledige 657,00 EUR. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen erhöht sich für weitere Personen mit Ausnahme des Ehegatten um 289,00 EUR. 
 
21.02.2012
Eingetragene Lebenspartner
Nach dem Beschluss des FG Münster wird im Wege einer Aussetzung der Vollziehung die Wahl der Lohnsteuerklassen III und V durch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zugelassen. Es bestehe zumindest die Möglichkeit, dass die Ungleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Steuerpflichtigen gegen das Grundgesetz verstößt.
Der besondere Schutz von Ehe und Familie rechtfertigt nach Aussage des Gerichts keine Differenzen zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Hinblick auf steuerliche Vorschriften. Der Senat hat die Beschwerde zum BFH zugelassen.
 
Sozialversicherung ab 2012
Zum 01.01.2012 unterliegen Teilnehmer aller dualen Studiengänge der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht während der gesamten Dauer des Studiengangs und damit sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienabschnitte. Es besteht weder eine Übergangsregelung noch eine Befreiungsmöglichkeit. Endet die ausbildungsintegrierte Berufsausbildung vor dem Ende des ausbildungsintegrierten Studiums, ändert sich nichts an der eingetretenen Sozialversicherungspflicht. Diese besteht bis zum Ende des Studiums fort, sofern die Ausbildungsvergütung weitergezahlt wird. 
 
08.02.2012
Scheinselbständigkeit wird geprüft
Nach einer Pressemitteilung vom 06.02.2012 des Deutschen Bundestages spielt das Phänomen der Scheinselbständigkeit im Rahmen der Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weiterhin eine nennenswerte Rolle. Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt unterliegt als Deliktform dem Strafgesetzbuch. Nach Einschätzung der Dienststellen ist Scheinselbständigkeit vornehmlich in den Brachen Baugewerbe, Spedition, Transport und Logistik sowie Garten- und Landschaftsbau anzutreffen. Sofern Beteiligte Zweifel haben, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, sollte zur Klärung ein Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. Dabei wird der sozialversicherungsrechtliche Status verbindlich festgestellt. Außerdem muss die Einzugsstelle in Form der zuständigen Krankenkasse zwingend eine Statusfeststellung herbeiführen, wenn sich aus der Anmeldung eine Beschäftigung ergibt, dass dieser Angehöriger des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist.
 
Zuteilung der Identifikationsnummer
Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind nach Aussage des BFH vom 18.01.2012 verfassungsgemäß. Da die Identifikationsnummern den steuerpflichtigen natürlichen Personen anders als die bisherigen Steuernummern auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Die Identifikationsnummern bilden außerdem eine wesentliche Voraussetzung für den Ersatz der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale. Die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte wird aufgrund der Identifikationsnummer gewährleistet. Außerdem kann Missbräuchen bei Beantragung von Kindergeld sowie bei Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden.
 
Kurzarbeitergeld ab 2012
Für Kurzarbeitergeld, das im Jahr 2012 beginnt, gelten eingeschränkte Regelungen. Die Bewilligung von Kurzarbeitergeld gilt nur dann, wenn mindestens 1/3 der Belegschaft von einem Arbeits- und Entgeltausfall von mindestens 10 % betroffen ist (bis Ende 2011 war ein einzelner Mitarbeiter ausreichend). Das Kurzarbeitergeld wird nur noch bis zu sechs Monate gezahlt (bei Beginn 2011 waren dies noch zwölf Monate). Die Arbeitsagentur beteiligt sich nicht mehr an den auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialabgaben. Nach wie vor wirken sich aber Betriebssicherungsvereinbarungen nicht mindernd auf die Höhe des anschließenden Kurzarbeitergeldes aus.
 
16.02.2012
Gefälschte Mails im Namen der Finanzverwaltung 
Das Finanzministerium warnt vor E-Mails, die angeblich von der Finanzverwaltung versendet wurden. Der Empfänger wird in diesen Mails aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen. Nach dem Text des Anschreibens soll es sich bei der Datei um einen verschlüsselten Bescheid handeln. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass zwar Benachrichtigungen per E-Mail von der Finanzverwaltung versendet werden, niemals aber jedoch Dateien in Form eines Anhangs in einer Mail. Anhänge sollten nur geöffnet werden, wenn deren Herkunft zweifelsfrei feststeht.
 
Längerer Arbeitsweg ansetzbar     
Nach aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs kann ein Arbeitnehmer auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn dadurch kein erheblicher Zeitvorteil gegenüber der kürzeren Strecke erreicht wird. Die Entfernungspauschale ist immer mit der kürzesten Strecke anzusetzen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn eine andere Verbindung offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass die längere Strecke mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen muss. Nach Ansicht der Richter müssen jedoch keine konkreten zeitlichen Vorgaben erfüllt sein. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Als Kriterien für die verkehrsgünstigere Strecke sind z . B. die Streckenführung, die Schaltung von Ampeln oder ähnliches heranzuziehen.
 
Privatnutzung Dienstwagen  
Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.10.2011 klargestellt, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Privatnutzung darstellen, sondern der Erwerbssphäre zuzuordnen sind. Diese Fahrten können also keine 1 %ige Versteuerung auslösen. Geklagt hatte eine angestellte Autoverkäuferin, die einen Nutzungsvorteil für die Privatnutzung von Vorführwagen versteuern sollte. Ihr Arbeitgeber hatte ihr nur die Nutzung für berufliche Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestattet. Hat der Arbeitgeber aber das Nutzungsverbot zum Schein ausgesprochen und damit insgeheim die Privatnutzung erlaubt, darf die 1 %-Regelung angewendet werden.
HINWEIS:
Ein geldwerter Vorteil liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen vorbotenerweise für private Fahrten nutzt.
 
02.03.2012
Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform
Insolvente Existenzgründer und Verbraucher erhalten durch die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform schneller als bisher eine zweite Chance, wenn sie einen Teil ihrer Schulden begleichen. Dies liegt auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner so einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viel zu bezahlen. Künftig können Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei Jahren statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden. Dazu müssen mindestens ¼ der Forderungen und die Verfahrenskosten beglichen sein. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich, wenn wenigstens die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden. Außerdem wird das außergerichtliche Einigungsverfahren gestärkt. Sollten sich einzelne Gläubiger gegen eine sinnvolle außergerichtliche Einigung sperren, kann die Zustimmung künftig vom Gericht ersetzt werden.
 
Erstausbildungskosten vor Gericht
Ein neues Musterverfahren zu Erstausbildungskosten soll die derzeit unsichere Rechtslage zur unbeschränkten Abziehbarkeit klären. Ausgangspunkt ist die vor dem FG Baden-Württemberg anhängige Klage (Az. 10 K 4245/11). Ende des Jahres 2011 hat der Gesetzgeber die Abziehbarkeit von Erstausbildungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben ausgeschlossen. Dies steht im Widerspruch der Rechtsprechung des BFH, der derartige Aufwendungen unbeschränkt als vorab entstandenen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt hat. Aufwendungen für die Erstausbildung oder das Erststudium sollten weiterhin als Werbungskosten oder aber Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bei Ablehnung durch die Finanzverwaltung soll Einspruch eingelegt und R uhen des Verfahrens ausdrücklich beantragt werden.
 
Minijobber erhalten oft Niedriglöhne
Nach einer Pressemitteilung vom 18.01.2012 der Hans-Böckler-Stiftung werden Minijobberinnen und Minijobber geringer bezahlt als andere Beschäftigte. Fast 90 % der geringfügig Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen, obwohl dies verboten ist. Unternehmen nutzen offensichtlich Minijobs um Personalkosten zu drücken. Besonders eklatant ist der Lohnrückstand unter geringfügig Beschäftigten, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen. Das sind Ergebnisse aus drei neuen Studien, die von der Stiftung gefördert werden. Diese zeigen auch, dass Minijobs selten als stabile Beschäftigung durchgeführt werden und nur als Hinzuverdienst angesehen wird. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbiete Lohnabschläge aufgrund kürzerer Arbeitszeiten. Auch Minijobbende haben Ansprüche auf die gleichen Bruttostundenlöhne wie in einer vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
 
Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Der Ende 2010 geschlossene Finanzmarktstabilisierungsfonds soll wieder für neue Anteile geöffnet werden. In dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes soll der Bund damit die Finanzmarktstabilität auch im Falle einer systemischen Krise sichern. Vorgesehen sind Gewährleistungs- und Kreditmöglichkeiten für Banken bis zu 480 Milliarden EUR. Der auch als Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz bezeichnete Entwurf ist identisch mit dem bereits von der Koalitionsfraktion eingebrachten Entwurf.
 
Häusliches Arbeitszimmer
Nach Entscheidungen des BFH, die am 25.01.2012 veröffentlicht wurden, bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bei einem Hochschullehrer und einem Richter. Dies hat zur Folge, dass die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abgezogen werden können. Nach der neuen gesetzlichen Regelung kann das häusliche Arbeitszimmer nur noch bei vorhandenem Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit in voller Höhe angesetzt werden. Alternativ dazu kann der Abzug bis maximal 1.250 EUR erfolgen, wenn für eine bestimmte Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Ansatzmöglichkeit mit einer zeitlichen Nutzung von 50 % ist entfallen. Da weder für den Hoc hschullehrer noch für den Richter die noch vorhandenen Möglichkeiten in Frage kommen, bestätigt nun der BFH, dass der Abzug von Werbungskosten nicht möglich ist.
 
Neue Dienstwagenbesteuerung?
Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 26.01.2012 soll in Zukunft die Klimabilanz des Fahrzeuges eine Rolle bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen spielen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag, dass der Anteil der steuerlichen geltend zu machenden Abschreibungen mit steigendem Ausstoß von Kohlendioxid verringert werden soll. Abschreibungsmöglichkeiten sollen sogar ganz entfallen, wenn das Doppelte des Zielwertes überschritten ist. Auch die steuerliche Behandlung mit privater Nutzung von Dienstwagen soll diesbezüglich angepasst werden. Mit der Steueränderung sollen nach Aussage des Bundestages mehr Anreize für mehr Nachfrage nach spritsparenden Autos gesetzt werden.
 
18.01.2012
Informationen zur Altersvorsorge
Nach einer Pressemitteilung des BMF vom 12.01.2012 hat die Finanzverwaltung den Entwurf eines standardisierten, produktübergreifenden Informationsblattes für zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) und zertifizierte Basisrentenverträge (Rürup) bekanntgegeben. Mit dieser Muster-Produktinformation soll die Transparenz bei den Riester-Renten und Basisrenten verbessert werden. So soll der Kunde die verschiedenen angebotenen Produkte besser miteinander vergleichen können. In übersichtlicher und komprimierter Form soll der Verbraucher Informationen zum Vertrag, einschließlich der Kosten, zur Verfügung gestellt bekommen. In einem Forschungsgutachten wurde die Empfehlung ausgesprochen, für Altersvorsorge - und Basisrentenverträge ein einheitliches Produktinformationsblatt gesetzlich vorzugeben. Die Ergebnisse des Gutachtens werden vom BMF ausgewertet und das Ziel eines entsprechenden Musterinformationsblattes dann weiter verfolgt.

Nebenkosten bei Immobilien
Das FG Münster hat entschieden, dass Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie auch dann im Wege der Abschreibung zu berücksichtigen sind, wenn diese unentgeltlich erworben wurde. Die Aufwendungen wurden deshalb bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Wege der Abschreibung als Werbungskosten zugelassen. Die Aufwendungen, die auf die selbst genutzte Wohnung entfallen, bleiben dabei außen vor. Im Urteilsfall wurden im Wege der Erbauseinandersetzung Grundstücke dem Alleineigentum der jeweils Beteiligten zugewiesen. Durch die Erbauseinandersetzung entstanden Aufwendungen (Kosten der Erbauseinandersetzung, Kosten der Grundbucheintragung), die das Finanzamt aufgrund des unentgeltlichen Erwerbs zunächst abgelehnt hatte. Gegen das Urteil wurde aller dings Revision zugelassen.

Krankenkassenwahl
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Oder dürfen Arbeitgeber bei der Wahl der Krankenkasse durch den Arbeitnehmer keinen Druck ausüben oder sachwidrig Einfluss nehmen. Wird die Krankenkassenwahl beeinflusst, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Bei einem Einstellungsgespräch wurde der eventuell zukünftigen Mitarbeiterin bereits als Einstellungsvoraussetzung der Wechsel zu einer bestimmten Krankenkasse genannt. Als die Arbeitnehmerin kurze Zeit nach Anstellung diesen Krankenkassenwechsel widerrufen hat, wurde das befristete Arbeitsverhältnis anschließend nicht verlängert. Bei dem stattgefundenen Personalgespräch wurde auch der nicht vollzogene Krankenkassenwechsel zum Thema gemacht. Die Berufung des Arbeitgebers wurde zurückgenommen, sodass das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder rechtskräftig geworden ist.

 

11.01.2012
Testamentsregister ab 2012
Am 01. Januar dieses Jahres hat das zentrale Testamentsregister seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen. Bereits in den ersten Tagen wurden mehrere hundert erbfolgerelevante Urkunden registriert und gleichzeitig tausende Steuerfallmitteilungen bearbeitet. Das Testamentsregister ermittelt im Todesfall, ob für den Verstorbenen ein Testament, ein Erbvertrag oder eine sonstige erbfolgerelevante Urkunde in amtlicher Verwahrung existiert. Das Ergebnis wird dem zuständigen Nachlassgericht mitgeteilt. Liegt eine Urkunde vor, so wird die verwahrende Stelle (Notar oder Gericht) informiert, damit die Urkunde an das Nachlassgericht abgeliefert werden kann. Alle Benachrichtigungen im Sterbefall erfolgen in besonders gesicherter elektronischer Form. Informationen sind telefonisch gebührenfrei unter 0800 3550700 sowie online unter www.testamentsregister.de erhältlich.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Durch eine gesetzliche Änderung wird bei der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein automatisiertes Verfahren eingeführt. Für Kapitalerträge, die nach 2013 zufließen, behalten die Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen die Kirchensteuer mit abgeltender Wirkung ein. Durch eine Onlineanfrage bei einer zentralen Datenbank im Bundeszentralamt für Steuern kann das Kreditinstitut in Erfahrung bringen, ob der Kunde kirchensteuerpflichtig ist. Dies soll einmal jährlich oder anlassbezogen geschehen. Die Zuordnung erfolgt dann über die gespeicherten Daten zur Steueridentifikationsnummer.
HINWEIS:
Durch ein Onlineportal kann der Steuerbürger den Abruf der Kirchensteuermerkmale jederzeit stoppen und so erst über die Einkommensteuererklärung zur Kirchensteuer veranl agt werden.

Reisekosten bei Auslandsreisen
Mit BMF-Schreiben vom 08.12.2011 hat die Finanzverwaltung die neuen Pauschbeträge für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekanntgegeben. Bei Reisen vom Inland ins Ausland bestimmt sich der anzusetzende Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24:00 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Ist ein Land in der Übersicht der Finanzverwaltung ausnahmsweise nicht gesondert mit einem Pauschbetrag versehen, ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend. Die genannten Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar.

 

04.01.2012
Aktuelle Informationen zu Minijobs 
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See informiert über Änderungen 2012 rund um Minijobs. Folgende Punkte werden auf der Internetseite der Knappschaft-Bahn-See unter Minijob-Zentrale.de veröffentlicht:
Neuer Umlagesatz U1 ab dem 01.01.2012, neuer Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung, Übersicht der Beitragsfälligkeiten für das Jahr 2012, Übermittlung neuer Dauer-Beitragsnachweise für den Januar 2012 erforderlich, neuer Insolvenzgeldumlagesatz ab dem 01.01.2012, gemeinsame Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen, neuer Abgabegrund „91“ im Meldeverfahren zur Sozialversicherung, späterer Start der elektronischen Lohnsteuerkarte und Meldung von beitragspflichtigen Einnahmen vor Rentenbeginn.

Zinsen auf einem Sperrkonto    
Nach dem BFH-Urteil vom 28.09.2011 fließen Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrkonto zu. Im Urteilsfall hatte der Steuerpflichtige mit der Bank als Sicherheit für eine Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrages auf einem verzinslichen Sperrkonto vereinbart. Die selbstschuldnerische Bankbürgschaft wurde deshalb erbracht, weil der Kläger aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung betrieben hatte. Obwohl der Zufluss dem Inhaber des Sperrkontos nicht tatsächlich möglich ist, wird aber vom BFH der Zufluss angenommen, weshalb diese Zinsen der Besteuerung (z. B. Abgeltungsteuer) unterliegen.